Bei privat versicherten Patienten wird die Behandlung anhand des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Beihilfe- oder Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise (je nach Ihrem Vertrag).
Sie erhalten von mir eine detaillierte Rechnung zur Vorlage und ggf. anteiligen Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe und binnen 14 Tagen zu begleichen. Bitte halten Sie daher ggf. vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, um die (anteilige) Kostenübernahme abzuklären.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Behandlungskosten in der Regel nicht erstattet.